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AGB
1. Für alle Aufträge und Geschäftsvorfalle gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder von uns Lieferung erfolgt ist. Durch die Erteilung eines Auftrages gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vom Besteller anerkannt, auch für weitere Aufträge. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. 3. Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns bestätigt sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist, ist der Besteller zum Rücktritt erst berechtigt, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht nach gesetzlich zwingenden Vorschriften gegeben ist. Eine schriftlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, behördlicher Maßnahme, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen, Rohstoff- und Energiemangel oder ähnlicher Umstände bei uns oder unseren Zulieferanten nicht möglich ist. Sollten die erwähnten Umstände länger als vier Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. 4. Teillieferungen sind zulässig, werden von uns aber möglichst vermieden. Jede Teillieferung ist nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen zahlbar. Solange überfällige Posten nicht bezahlt sind, behalten wir uns weitere Lieferungen vor. Wir sind berechtigt, 15% mehr oder weniger zu liefern. 5. Preise sind freibleibend in Euro ab Werk. Staffelpreise gelten je Auftrag, je Modell, je Motiv. andere Rabattierungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 6. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart steht uns frei. Sonderwünsche des Bestellers werden soweit möglich berücksichtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Besteller. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Verpackungskosten sind vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, per Nachnahme, per Vorkasse oder nur gegen Barzahlung zu liefern. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Grundsätzlich wird bei der Auftragsannahme eine Vorauszahlung in Höhe von 10% des Brutto-Rechnungsbetrages fällig, mindestens aber ¬ 50.--. 8. Angeforderte Muster senden wir nur gegen Berechnung. Die Rückgabe ist nicht möglich. Ausfallmuster werden nur auf besonderen Wunsch und gegen Berechnung angefertigt. Für Fremdvorlagen, Skizzen, usw., die nach Erledigung des Auftrages vom Besteller binnen vier Wochen nicht angefordert werden, übernehmen wir keine Haftung. Vom Besteller zur Verfügung gestelltes Material, gleich welcher Art, ist uns frei Haus und auf Gefahr des Bestellers zu liefern. 9. Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dateien, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn für ihre Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso verbleibt uns das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht, wenn ein Emblem, Motiv, Signet oder sonstiges Zeichen von uns entworfen, gestaltet oder umgestaltet wird, es sei denn, dass mit dem Besteller eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird für einen Druck- oder sonstigen von uns auszuführenden Auftrag vom Besteller ein Emblem, Motiv, Signet oder sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung entgegengehende Rechte Dritter nicht bestehen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen. Für die rechtzeitige Lieferung der Vorlagen in einwandfreiem Zustand hat der Besteller zu sorgen. Für erkennbar ungeeignete Unterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz an. Sollte die Beschaffung einer geeigneten Vorlage nicht möglich sein, so hat der Besteller entstehende Mehrkosten zu tragen. 10. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Beschaffenheit, Maßen, Mustern, Farben usw. zwischen geliefertem Muster und gelieferter Ware berechtigen nicht zur Beanstandung. Aus technischen oder gestalterischen Gründen bedingte oder gebotene Änderungen halten wir uns vor. Von uns nicht verschuldete Druckfehler, nachträgliche Änderungen oder Korrekturen gehen zu Lasten des Bestellers. Für von uns nach Absprache mit dem Besteller durchgeführte Vorversuche können wir keine Haftung übernehmen. Bei technischer oder gestalterischer Unmöglichkeit der Leistung sind wir berechtigt, die uns hierbei entstandenen Kosten zu berechnen. Wird bei Druckarbeiten die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, beschränkt sich unsere Haftung für Fehler auf grobes Verschulden. 11. Bei uns zur Verfügung gestellter Ware Dritter (Lohndruck) oder unbekannter Hersteller geben wir generell keine Garantie auf Deckkraft, Farbechtheit, Haftung und Haltbarkeit der Drucke. Es obliegt dem Besteller, entsprechend Vorversuche und Andrucke anfertigen zu lassen und diese auf die notwendigen Eigenschaften hin zu prüfen.. 12. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die sich aus Nichtbeachtung der Ware beigegebenen Gebrauchs- und Waschanleitung ergeben, sind ausgeschlossen. 13. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Zugang der Ware oder sonstiger Leistungen schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt. Rücksendungen sind nur im vorherigen Einvernehmen mit uns zulässig. Die Transportkosten hierfür trägt der Besteller. 14. Bei begründeter Bemängelung werden wir den Mangel innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsansprüche der Besteller bestehen insoweit, als die Mängelbeseitigung scheitert oder auch innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, außerdem im Falle des Fehlens einer von uns zugesicherten Eigenschaft. 15. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. 16. Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche. Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes, befugt. 17. Sonstige Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung, sind nicht zulässig. An die Stelle der uns gehörenden Waren tritt im Falle des Weiterverkaufes der Anspruch gegen den Drittabnehmer, der schon jetzt an uns abgetreten ist. Der Besteller verpflichtet sich, uns die Namen der Drittabnehmer und die Höhe der Forderung auf Verlangen mitzuteilen. Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder andere Eingriffe Dritter hinsichtlich der von uns gelieferten Waren oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung hat der Besteller uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll bzw. im Falle der Pfändung der abgetretenen Forderungen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu übersenden. Etwaige im Zusammenhang mit Interventionen entstehende Kosten trägt der Besteller . 18. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen storniert, so ist zusätzlich zu schon entstandenen Kosten, die ebenfalls der Besteller zu tragen hat, eine Stornogebühr von 35% des Brutto-Rechnungsbetrages zu entrichten. 19. Es steht uns frei, der gelieferten Ware Prospektmaterial beizulegen, sowie den Aufdruck SHIRTEXPRESS Tel. 0711 / 870 18 29 bzw. die entsprechenden Angaben zu integrieren. 20. Die Waren und deren Abbildungen können zum Zwecke der Eigenwerbung und Referenzvorlage vom Auftragnehmer verwendet werden. 21. Als Gerichtsstand ist Stuttgart vereinbart. nach Oben |
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